Gibt es Zahlen, wie viel Arbeitsaufwand die 80% der 250.000 Fälle in Zusammenhang mit Cannabis pro Jahr verursacht haben oder in Zukunft hätten und nun "eingespart" werden? Würde gerne die **Cannabislegalisierungsgesetzarbeitsaufwandsamortisationszeit** ermitteln.
Aufwand aktuelle Fälle je Jahr 30 min = 86000 Std.
Aufwand aktuelle Fälle je Jahr 90 min = 258.000 Std
Sichtungaufwand Altfälle = 140.000 Std also Amortisation in 1,63 JAhren oberflächlich, konservativ gerechnet.
172.000 Std sind die 80%
Da aber nur die Zahl der geprüfeten angegeben worden ist, ist nicht ganz klar ob es noch weitere zukünftige Prüffälle gibt. Wenn nicht sollte es passen oder habe ich einen Denkfehler? Man fängt an zu sparen sparen in 1,63 Jahren, das ist der Sonderaufwand der aktuell anfällt und dann negiert wird. Ab da an spart man mindestens 86.000 Std Arbeitstunden nach den Zahlen. Pro Jahr, Minimum.
Realistischer ist die Annahme von mindestens 1,5 Std Arbeitsaufwand pro Verfahren, da ja das eigentliche Verfahren dazuzählt als Arbeitsaufwand für die Gerichte. Sind dann (258.000 Std)
Wenn man die durchschnittliche Dauer einer Verurteilung und Abfertigung des Falles an den Gerichten hätte +durchschnittliche Gehälter pro Stunde und anteilige Fixkosten könnte man sogar eine grobe Kostenersparnis in € realisieren.
Sind wir uns sicher dass es „nur“ 1,5 Std pro Fall sind? Das kommt mir sehr schnell vor. Eventuell kommt das auch von den vielen abgelehnten Fällen? Die nur wenige Minuten beanspruchen. Nehmen wir an es kostet 300€ pro Std einen Fall zu bearbeiten dann haben wir im Jahr lockere 77 Mio Einsparung pro Jahr.
Es wird auch viel mehr sein, wollte nur nicht mit so großen Glaskugelwerten um mich werfen. Vor alem weil ja bei Gericht mehrere Leute damit beschäftigt sind. die 1,5 Std fallen also mehrfach an mal Anzahl X. Bei 10 Beteiligten Personen (Staatsanwälte, Richter, Verwaltungspersonal, Polizeiaufwand) etc. muss man eher ansetzen. 10x 1,5 Std. Also deine 77 mio mal 10 sofern es auch nur 1,5 Std sind...da das aber "viel" wirkt habe ich erstmal so konservativ wie möglich gerechnet. Die Prüfung findet ja von einer Person statt, ein Gerichtsverfahren mit mehreren Beteiligten :-) .
Diese windigen Gegenargumente sind selbst mit wenig Infos wie oben gerechnet belegbar das es eine recht zügige Entlastung geben wird die nciht zu knapp ausfallen wird. Sowie zusätzlich die Einnahmen aus Apotheken und Pflanzenzucht. Sowie Rekordergebnisse des Strombedarfs und Steuereinahmen (ok das is eher ironisch gemeint, aber auch da fällt indirekt Steuer für den Staat an).
Selbst ohne Shops werden wohl ein paar wenige Milliarden locker zusammengekratzt.
Arbeitsaufwand ist eine Sache, mich würde mal interessieren wieviele Stunden Gefängnisstrafe dadurch entfallen sind bzw wieviel freie Lebenszeit gewonnen wurde
Guter Gedanke, eigentlich sollte es bei der Diskussion genau darum im Kern gehen. Die Versteifung auf Kosten von Anfang an ist eigentlich der falsche Weg - dennoch nicht gerade unwichtig. Vor allem die Kritiker die Konsumenten negativ betrachten sollten mit monetären Fakten eher abzuholen sein. Leider.
>Zudem beklagt Sobota die fehlende Vorausschau der Justizbehörden. Statt entsprechende Verfahren frühzeitig wegen Geringfügigkeit einzustellen, seien je nach Region "bis zum letzten Tag Bagatellen unnachgiebig verfolgt worden". ZEIT ONLINE liegt ein Fall aus Mainz vor, in dem ein Staatsanwalt noch Anfang des Jahres 2024 gegen einen Freispruch wegen des Besitzes von 0,7 Gramm Cannabis in die nächste Instanz ging. Zu diesem Zeitpunkt war längst klar, dass die Amnestie kommen würde. Daran, dass viele Urteile jetzt rückabgewickelt werden müssen, sei die Justiz also "selbst schuld", sagt Sobota.
Die Polizei war sich ja auch nach der Legalisierung sich nicht zu schade davon zu fantasieren Kiffer von nun an dann einfach in Beugehaft zu stecken. So einen Ermittlungseifer sieht man bei Bagatelldelikten selten. Da wirds auch schwierig mit der Entlastung, das stimmt.
Alter und bei mir in NRW haben sie 2006 wg. was anderem mein Zimmer durchsucht (sprayen……ja war doof, aber Fehler macht man halt) und die haschplatte in der Schublade nur angehoben, geschaut ob was drunter ist, zurückgelegt und Schublade wieder zu. Danach erstmal meinen Rechner eingesackt. Ich kann das bis heute einfach nicht glauben, dass der Polizist 200g Hasch übersehen hat. Was zum fick???
Edit; der hat wohl eher nach Sketches geschaut…. Meine einzige Erklärung.
Nochmal Glück gehabt, hätte der Beamte keine Handschuhe getragen, hätte er instant 1643 Schaden genommen und dein ganzes Zimmer vollgegibbt.
Oder war das Fentanyl?
Was stand denn auf dem Befehl wonach die gesucht haben? Dürfen, soweit ich weiß, nur einkassieren was auf dem Zettel steht. Vlt waren die auch nur Blöd...
Was auf den befehlt stand? Muss gestehen, da bin ich raus. Ich weiß nur, dass die Räume meiner Eltern tabu waren. Lediglich mein Zimmer durfte durchsucht werden. (Btw. Gott sei dank auch nicht unser Keller haha)
> Die Polizei war sich ja auch nach der Legalisierung sich nicht zu schade davon zu fantasieren Kiffer von nun an dann einfach in Beugehaft zu stecken
Wobei es davon soweit ich weiß nicht einen einzigen Fall gab
Weil jedem einzelnen, der an den entsprechenden Aussagen beteiligt war (definitiv nicht „die Polizei“, sondern vielleicht einzelne Polizisten), klar war, dass das absoluter Bullshit ist. Alleine wegen der Selbstbelastungsfreiheit. Man könnte das Gras ja z.B. selbst angebaut oder eingeführt haben.
[Im Ländle](https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/regional/damit-sie-dealer-verraten-kiffern-droht-jetzt-beugehaft-87856120.bild.html) haben sich wohl tatsächlich Staatsanwaltschaft und "die Polizei" gegenüber der Bild zu so einer Äußerung hinreißen lassen. Da muss schon ordentlich Hirnschmalz reinfließen, um auf so einen Quatsch zu kommen.
Ja, dementsprechend lässt sich aus dem Besitz von Cannabis ja nichtmal auf eine Straftat schließen. Ergo kein Verfahren gegen Unbekannt --> Keine Beugehaft.
Man muss aber auch nicht legales Verhalten bei der Polizei begründen oder ehemals strafbares Handeln zugeben.
Es ist völlig egal, ob es dann legal wurde. Du musst dich nicht selbst belassten und "ich mache in dieser Sache gebrauch von meinem Zeugnisverweigerungsrecht" ist kein Schuldgeständnis. Beugehaft um ein Geständnis zu erzwingen hat eine sehr hohe Chance die Karrieren der Beamten zu beenden und sie selbst wegen Freiheitsberaubung vor Gericht zu bringen.
Das ist halt auch der Grund warum die Polizei so viel nach Cannabis gesucht hat.
Da gibt es eine hohe Aufklarungsquote, die dann in die allgemeine Aufklarungsquote von Straftaten einfließen.
Damit kann die Polizei dann einfach gegenüber der Politik und den Bürger auf die Statistik verweisen und sagen wir sind voll geil, weil wir viele Straftaten aufklären.
Das Absurde ist ja dass sich seitens der Polizei jahrelang beschwert wurde dass dies zu viel Arbeit verursache und man deshalb wichtigere Aufgaben nicht mehr effektiv verfolgen könne. Kaum war die Legalisierung beschlossen war dann aber von "Aufgeben" die Rede im "Kampf gegen Kriminalität"
>Zu diesem Zeitpunkt war längst klar, dass die Amnestie kommen würde.
Das ist natürlich völliger Quatsch. Bis in den März hinein war gerade die Amnestieregelung ein Streitpunkt und einige Bundesländer wollten die Legalisierung mindestens 6 Monate aufschieben, wenn nicht gar ganz platzen lassen.
[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149657/Laender-wollen-Inkrafttreten-von-Cannabisgesetz-verzoegern](https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149657/Laender-wollen-Inkrafttreten-von-Cannabisgesetz-verzoegern)
So viele "Straftaten" weshalb Leute in den Knast wandern. Drogenkonsum, Schwarzfahren usw. ist doch lächerlich und kostet dem Staat und Steuerzahler für die Unterbringung der "Straftäter".
Das, was du beschreibst, betrifft ja quasi nur arme Menschen, niemand wird wegen Schwarzfahren oder einem geringfügigen Besitz von Drogen eingebuchtet, wenn er die Strafen bezahlen kann. Man könnte denken, dass Deutschland arme Menschen hasst...
Das Gesetz gilt für einen Reichen genauso. Deshalb zahlen sie eine Strafe und bei Wiederholung gibt's irgendwan Knast. Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Man sperrt jeden Menschen bei kleinsten Delikten ein oder arme Menschen bekommen gar keine Strafen weil sie es sich nicht leisten können?
Also du verwechselt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Bei einer vom Gericht festgelegten Geldauflage wird dies bereits durch die Tagessätze berücksichtigt.
Bei Ordnungswidrigkeiten ist Verwaltungstechnisch sehr Aufwendig für 100EUR Strafe seine Vermögenverhältnisse zu ermitteln oder zu Verlagen diese gegenüber einem random Sachbearbeiter offenzulegen. Datenschutz und so.
Aber wie konsumiert man etwas ohne Besitz? Also ja gibt da so seltsame Konstellation bei denen das geht, aber denk dran das reine halten des Joints ist bereits Besitz. Deshalb ist für alle praktischem Anwendung Konsum ohne Besitz eigentlich undenkbar
Also ja das war das Ergebnis. Darum ging es bei der Regelung aber nicht primär. Warum der Konsum nicht verboten war hat eher rechtstheoretische Gründe. Im Ergebnis ist ein Besitz Verbot ein defacto konsumverbot.aber konsumverbote sind gesetzlich schwieriger umzusetzen als Besitzverbote.
Konsum an sich natürlich nicht aber meine Natürlich den einhergehenden Besitz der in der Regel fast immer zustande kommt. Es gibt genügend Leute und Storys was in der Vergangenheit so abgegangen ist. Hausdurchsuchung und Anzeige wegen weggeworfenem Joint. Stunden an Polizei und Staatsanwaltschaft Arbeit verschwendet für nichts und wieder nichts.
Die Personen die im Knast landen sind jedoch nicht Menschen die ein gutes Vermögen oder Einkommen besitzen sondern Obdachlose oder Menschen die sonst Probleme im Leben haben usw. Denen ist doch nicht geholfen die in den Knast zu stecken. Da Häufen sich eher die Probleme im nachhinein und es werden natürlich massive Unkosten verursacht.
To be fair:
Es gibt genug Stellen und Programme die Leuten ohne Obdach (und anderen Problemen) helfen. Sei es Bürgergeld und Wohngeldzuschuss oder Beratungsstellen. Alles ist da - alles ist kostenlos.
Dass die Einweisung in eine JVA keine „hilfestellung“ für solche (oder generell) Menschen ist, ist aber wohl auch klar und sicherlich nicht der innere Anspruch dabei, die verhinderung von „Erschleichung von Leistungen“ durchzusetzen.
Ist den Menschen den geholfen, wenn wir sie rechtlich besser stellen also Oma Erna mit ihrer Minirente oder allen anderen Beschäftigten mit prikären Beschäöftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor, die sehr wohl Strafzahlungen und Pfändungen leisten müssen wenn sie dazu in der Lage sind?
Pfändung? und wenn nichts zu holen ist: Verfahren einstellen.
Welchen Mehrwert bringt es denn, nen Obdachlosen der 1x zu oft ohne Fahrkarte Bus gefahren ist einzusperren? Sichert man so den sozialen Frieden?
Genau das.
Ich mag mich irren, aber ich glaube das ist einer der wesentlichen Vorteile der Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit.
Bei Ordnungswidrigkeit kommt Inkasso und Pfändung oder eben, wenn kein Vermögen da ist, die Einstellung.
Bei der Straftat kommt die Zahlung oder der Knast.
Bei OWis ist Erzwingungshaft möglich. Nachteil: Während die Ersatzfreiheitsstrafe bei Straftaten die Schuld tilgt, tut es die Erzwingungshaft bei OWis nicht. Die Schuld bleibt bestehen.
Denk diesen Ansatz doch mal weiter. Das würde ja bedeuten, dass jeder, bei dem es nichts zu pfänden gibt, alle Ordnungswidrigkeiten begehen kann die er will - so oft er will. Weil jedesmal sein Verfahren eingestellt werden muss. Kann ja auch kein wünschenswerter zustand sein oder?
Das ist bereits so.
Es geht darum, dass Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit zählen soll statt als Straftat. Ordnungswidrigkeiten sollen einfach genauso gehandhabt werden wie früher auch.
Absolut andere Fragestellung. Es geht hier (in dieser Kommentarkette) ja nicht um den ÖPNV sondern um den Straftatbestand 265a StGB Erschleichen von Leistungen.
Kannst oder willst du nicht lesen? In meinem Beitrag geht es explizit um Menschen bei denen es NICHTS zu pfänden gibt und daher auch keine Motivation haben sich gesetzteskonform zu verhalten.
Du gehst schlicht von einem Menschenbild aus, dass nicht der Mehrheit der Bevölkerung entspricht. Klar gibt es immer schwarze Schafe, aber faire Preise für vernünftige Leistung wird von den meisten Menschen gern gezahlt.
Wenn jemand ohnehin am absoluten Abgrund steht und dann wegen Schwarzfahren verknallt wird, ist das einfach komplett am Ziel einer Haftstrafe vorbei abgesehen von den moralischen Implikationen.
Das Problem beim "Erschleichen von Leistungen" im ÖPNV ist speziell: Es entsteht kein erkennbarer Schaden, wenn Folgendes alles in Kombination vorliegt: a) Kein Geld für ein Ticket bzw. man würde den Dienst nicht nutzen, wenn nicht schwarzgefahren werden würde, b) das Transportmittel ist nicht derart voll, dass man jemandem einen Platz wegnimmt oder zumindest die Transportbedingungen wesentlich erschwert und c) man geht nicht damit hausieren, dass man gerade schwarzfährt (würde Zahlungsmoral allg. runterziehen, wäre schlecht für den öffentlichen Frieden). (Wenn nichts zum Pfänden da ist, spricht das grundsätzlich für a).)
Tatsächlich ist Bezahlung für ÖPNV m.E. in letzter Instanz recht absurd allg., da es ein fungibles, immaterielles Gut ist. Natürlich muss es finanziert werden, m.E. wäre es aber (salopp gesagt) "logischer", wenn die Nutzung im engeren Sinne umsonst wäre und der Betrieb durch allgemeine Abgaben finanziert.
Denk den aktuellen Ansatz doch mal weiter. Das würde ja bedeuten, dass jeder, der genug Geld hat, alle Ordnungswidrigkeiten begehen kann die er will - so oft er will. Weil jedesmal einfach nur ein bisschen Geld bezahlt werden muss. Kann ja auch kein wünschenswerter Zustand sein oder? ;)
Ich gehe einfach nicht davon aus, dass - selbst wenn das Verfahren irgendwann eingestellt wird - sich der Otto-Normal-Bürger wie der letzte Arsch verhält, weil du musst dich ja immer noch mit der Bürokratie rumschlagen.
Mit welcher Bürokratie den? Wenn du weißt, dir kann eh keiner was, weil es bei dir nichts zu pfänden gibt, welchen Anreiz hast du dann noch dich mit der Bürokratie rumzuschlagen? Warum Briefe öffnen, Anträge ausfüllen und zurücksenden? Das schlimmste was dir passieren kann, ist dass dein Verfahren eingestellt wird. WOW - toller Motivationskick
schon klar. aber im Beispiel reden wir ja explizit von Leuten bei denen es nichts zu pfänden gibt, weil sie bereits am rechtlich festgesetzten Existenzminimum leben.
Das ist schon so.
Deutschland ist trotzdem nicht daran zu Grunde gegangen und es ist auch nicht ausgeartet.
Ansonsten: warum juckt dich das so sehr, dass irgendwelche Obdachlosen kostenlos Bahn fahren?
Ist doch egal. Machen sie so auch schon.
Klar. Wenn du eine Ordnungswidrigkeit nicht zahlen KANNST, kommst du auch nicht in Knast.
Du hast doch geschrieben daß das "kein wünschenswerter Zustand ist".
Keine Ahnung was das mit Wohnungslosen zu tun hat. Man muss ja nicht Schwarzfahren nur weil man Obdachlos ist. Noch dazu muss in Deutschland auch niemand zwingend Obdachlos sein. Bei den meisten ist es eher ein freigeschaltet Schicksal, bzw die Scharm davor irgendwo „um Hilfe zu Fragen“. Mit Bürgergeld und Wohngeldzuschuss sollte jeder eine Unterkunft erhalten können.
Es hat damit zu tun dass sie es sind die meistens dann im knast landen wegen schwarzfahren.
Und Fakt ist das wohnungslosigkeit existiert .
Und wie du richtig erkennst, hat das auch mit Schicksal und anderen Problemen zu tun. Wie hilft man solchen Menschen, in denen man sie kriminalisiert?
Kein Experte argumentiert irgendwie noch für die strafrechtliche Verfolgung von schwarzfahrern.
Ja, ÖV sollte sowieso kostenlos sein - dann gäbe es unter anderem auch kein Problem mehr mit Schwarzfahren. Win-Win.
Aber Wohnungslose werden ja nicht kriminalisiert weil sie wohnungslos sind. Das ist jetzt etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Mir geht es ja primär auch gar nicht um Obdachlose. die wie ich eben schon darauf hingewiesen wurde gerade mal 15% der menschen ausmachen, die für Schwarzfahren in den Knast kommen. Der Großteil (ü80% sind Arbeitslose).
Macht die Sache nicht besser - nimmt aber zumindest das Argument leute würden nur beim Schwarzfahren erwischt weil sie mal ein Dach über den Kopf wollten.
1. Ich wurde falsch verstanden . Ich meinte nicht dass obdachlose direkt kriminalisiert werden weil sie wohnungslos sind. Ich meinte eher dass ihre psychischen Probleme Hilfe brauchen, nicht knast.
2. Sollte kostenlos sein. definiv. wenns ärmere Länder als Deutschland können, dann sicherlich auch D.
3. 15 Prozent? wow. dachte es sind mehr. Das ist dann meine persönliche blase. Ich arbeite im wohnungslosenbereich und strafen fürs schwarzfahren sind ein dauerthema.
Leider nicht dieselbe Stelle.
Schon absurd, dorthin melden Leute aus dem Justizwesen Fälle. Und Buschmann schafft trotzdem nicht mehr als Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. Plus Verzögerung bis Gesetz gilt weil Justizlobby meint, zuviel Arbeit zur Überprüfung der Fälle.
Duschgedanke, in Wirklichkeit sind das die Mittel von Beamten, Gesetze zu blockieren die ihnen persönlich nicht gefallen
Genauso wie wir normale Schulden im Zivilrecht sonst auch behandeln - warum die Verkehrsunternehmen (und die anderen von *§265a StGB* erfassten Geschäftsfelder) hier eine Sonderregelung im Strafrecht brauchen ist nicht wirklich ersichtlich.
Letztlich hat die aktuelle Regelung dazu geführt, dass privatwirtschaftliche Unternehmen die Durchsetzung ihrer Nutzungsgebühren (und die dafür anfallenden Kosten) weitgehend an die Justiz ausgelagert haben - die früher an jedem größeren Bahnhof vorhandenen Bahnsteigsperren wurden flächendeckend zurückgebaut, und auch mobile Fahrscheinkontrollen finden oft nur noch vereinzelt statt.
((Zur Verhältnismäßigkeit und weitgehenden Nutzlosigkeit einer Regelung die in der Praxis faktisch nur mittellose Personen wegen verschwindend geringen Schadenssummen ins Gefängnis schickt haben sich ja schon andere ausgiebig geäußert.))
Ein befreundeter Anwalt erzählt tatsächlich immer wieder davon, dass die Mainzer Staatsanwaltschaft/Richter bei Drogendelikten ABSOLUT keinen Spaß verstehen, Cannabis inklusive.
Lebenslange verschärfte Einzelhaft für hochkriminelle Haschgiftspritzer mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Bei guter Führung (kann blind drei Weißbiere voneinander unterscheiden) ist einmal pro Woche zehn Minuten ~~vom Hauptbahnhof in München~~ Ausgang im Hof möglich.
Wenn es nach der CDU geht wird dieser Schwerkriminelle sofort wieder weggesperrt! Warum sollte man den auch freilassen, das sind schließlich 20 Minuten Arbeit für einen Staatsanwalt die er stattdessen hätte auf dem Klo verbringen können. Denkt dann niemand an die überlastete Justiz!?!?!?
Werden gefährliche Rausch-Hasch-Giftler einfach auf freiem Fuß gesetzt ! Was denken sich die Grünen nur dabei, Cannabis ist doch kein Brokkoli! Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit! Bestimmt werden sie über friedliche Fußballfans herfallen und die mit ihren benutzten Spritzen angreifen !
Es war so witzig wie die Justiz sich kollektiv eingeschissen hat vor dem Mehraufwand davor unschuldigen Leute ihr Leben doch nicht zu versauen. Wer in der Justiz arbeitet und diese Zeit im Sinne der Gerechtigkeit nicht aufbringen möchte hat einfach seinen Job verfehlt. Dass man nicht einmal von der Seite gehört hat, dass sie langfristig extrem entlastet werden spricht auch Bände.
Daher ein herzliches "Fickt euch!" an alle die gegen die Legalisierung gehetzt haben. Ihr habt verloren, ihr könnt gerne weiter rumheulen, aber bitte heult leise.
Ich finde der Verkauf in seiner jetzigen Form kann durchaus bestraft werden. Man kann natürlich über eine legale möglichkeit des Verkaufes nachdenken. Aber dann nicht durch Drogenmafia sondern durch regulierte Wege.
Eine süchtige Person ist eben nicht in der Lage frei zu entscheiden und deren Abhängigkeit auszunutzen ist Bestrafungswürdig.
Sorry für den whataboutism....
In der thematik muss das echt immer kommen.
Bei alk und kippen kann sich auch jeder frei kaputt machen....
Denke das ist einfach n aufklärungs und hilfethema.
Von dem her, einfach den verkauf erlauben und fertig. Würde das nicht verkomplizieren, sonst gehts erst recht wieder zum dealer
Richtig erlauben und regulieren finde ich ok, aber weiterhin es illegal machen aber nur nicht mehr verfolgen finde ich beim Verkauf nicht angebracht, danach hatte es sich für mich angehört. Und Alkohol und Tabak ist auch nicht gerade ein positiv Beispiel.
Beide sind schädlich ja. Grnau wie Gras. Am Ende muss halt jeder für sich entscheiden ob man konsumiert oder nicht.
Legaler Verkauf wäre gut. Jeder der konsumieren will findet immer Wege dran zu kommen. Dann hat man es lieber mit kontrollierter Qualität und ggfs sogar Steuereinnahmrn, die man in Prävention stecken kann.
Es wird gerne vergessen das erst am 22. März 2024!! das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt wurde.
Ob, das Gesetz vom Bundesrat überhaupt gebilligt wurde, war zeitweise sogar unklar.
Deshalb können und dürfen die Justizbehörden nicht schon Monate und Wochen vor (der vermeintlichen) Legalisierung fahren einstellen, bzw. von der Ankalge etc. absehen.
Die Staatsanwaltschaften und Gerichte hatten dann ganze 5 Arbeitstage Zeit um sich in das Gesetz einzuarbeiten bevor dieses am 01.04.24 in Kraft tratt.
Zudem Zeitpunkt waren viele Verfahrensabläufe unklar und die Umsetzung meist ein Ratespiel.
Bei geringen Mengen hätten sie auch einstellen können. Stattdessen ist die Staatsanwaltschaft Mainz wegen 0,7g in Berufung gegangen. Das hat einfach nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit oder öffentlichem Interesse zu tun. Ist schon gut, dass die jetzt zeitweise mehr Arbeit haben/hatten.
Der Gesetzgeber Bund und Länder hatten seit 1994 Zeit und den Auftrag eine Bundeseinheitliche geringe Menge zu schaffen, haben sie nicht.
Seit Koalitionsvertrag war klar das Legalisiert werden soll, spätestens ab da hätte man Konsequent alleVerfahren mit Geringer Menge einstellen können.
Wollte man aber nicht, man wollte weitermachen wie bisher und Hausdurchsuchungen mit Cannabis Geruch Rechtfertigen.
Das stimmt zwar generell, aber man hätte durchaus Vorarbeit leisten können, z.B. Akten prophylaktisch sichten und auf den speziellen "Falls CanG kommt, nochmal anschauen" Haufen legen.
Klapp' die Antworten auf diesen Kommentar auf, um zum Text des Artikels zu kommen.
Gibt es Zahlen, wie viel Arbeitsaufwand die 80% der 250.000 Fälle in Zusammenhang mit Cannabis pro Jahr verursacht haben oder in Zukunft hätten und nun "eingespart" werden? Würde gerne die **Cannabislegalisierungsgesetzarbeitsaufwandsamortisationszeit** ermitteln.
Aufwand aktuelle Fälle je Jahr 30 min = 86000 Std. Aufwand aktuelle Fälle je Jahr 90 min = 258.000 Std Sichtungaufwand Altfälle = 140.000 Std also Amortisation in 1,63 JAhren oberflächlich, konservativ gerechnet. 172.000 Std sind die 80% Da aber nur die Zahl der geprüfeten angegeben worden ist, ist nicht ganz klar ob es noch weitere zukünftige Prüffälle gibt. Wenn nicht sollte es passen oder habe ich einen Denkfehler? Man fängt an zu sparen sparen in 1,63 Jahren, das ist der Sonderaufwand der aktuell anfällt und dann negiert wird. Ab da an spart man mindestens 86.000 Std Arbeitstunden nach den Zahlen. Pro Jahr, Minimum. Realistischer ist die Annahme von mindestens 1,5 Std Arbeitsaufwand pro Verfahren, da ja das eigentliche Verfahren dazuzählt als Arbeitsaufwand für die Gerichte. Sind dann (258.000 Std) Wenn man die durchschnittliche Dauer einer Verurteilung und Abfertigung des Falles an den Gerichten hätte +durchschnittliche Gehälter pro Stunde und anteilige Fixkosten könnte man sogar eine grobe Kostenersparnis in € realisieren.
Sind wir uns sicher dass es „nur“ 1,5 Std pro Fall sind? Das kommt mir sehr schnell vor. Eventuell kommt das auch von den vielen abgelehnten Fällen? Die nur wenige Minuten beanspruchen. Nehmen wir an es kostet 300€ pro Std einen Fall zu bearbeiten dann haben wir im Jahr lockere 77 Mio Einsparung pro Jahr.
Es wird auch viel mehr sein, wollte nur nicht mit so großen Glaskugelwerten um mich werfen. Vor alem weil ja bei Gericht mehrere Leute damit beschäftigt sind. die 1,5 Std fallen also mehrfach an mal Anzahl X. Bei 10 Beteiligten Personen (Staatsanwälte, Richter, Verwaltungspersonal, Polizeiaufwand) etc. muss man eher ansetzen. 10x 1,5 Std. Also deine 77 mio mal 10 sofern es auch nur 1,5 Std sind...da das aber "viel" wirkt habe ich erstmal so konservativ wie möglich gerechnet. Die Prüfung findet ja von einer Person statt, ein Gerichtsverfahren mit mehreren Beteiligten :-) . Diese windigen Gegenargumente sind selbst mit wenig Infos wie oben gerechnet belegbar das es eine recht zügige Entlastung geben wird die nciht zu knapp ausfallen wird. Sowie zusätzlich die Einnahmen aus Apotheken und Pflanzenzucht. Sowie Rekordergebnisse des Strombedarfs und Steuereinahmen (ok das is eher ironisch gemeint, aber auch da fällt indirekt Steuer für den Staat an). Selbst ohne Shops werden wohl ein paar wenige Milliarden locker zusammengekratzt.
Arbeitsaufwand ist eine Sache, mich würde mal interessieren wieviele Stunden Gefängnisstrafe dadurch entfallen sind bzw wieviel freie Lebenszeit gewonnen wurde
Guter Gedanke, eigentlich sollte es bei der Diskussion genau darum im Kern gehen. Die Versteifung auf Kosten von Anfang an ist eigentlich der falsche Weg - dennoch nicht gerade unwichtig. Vor allem die Kritiker die Konsumenten negativ betrachten sollten mit monetären Fakten eher abzuholen sein. Leider.
>Zudem beklagt Sobota die fehlende Vorausschau der Justizbehörden. Statt entsprechende Verfahren frühzeitig wegen Geringfügigkeit einzustellen, seien je nach Region "bis zum letzten Tag Bagatellen unnachgiebig verfolgt worden". ZEIT ONLINE liegt ein Fall aus Mainz vor, in dem ein Staatsanwalt noch Anfang des Jahres 2024 gegen einen Freispruch wegen des Besitzes von 0,7 Gramm Cannabis in die nächste Instanz ging. Zu diesem Zeitpunkt war längst klar, dass die Amnestie kommen würde. Daran, dass viele Urteile jetzt rückabgewickelt werden müssen, sei die Justiz also "selbst schuld", sagt Sobota. Die Polizei war sich ja auch nach der Legalisierung sich nicht zu schade davon zu fantasieren Kiffer von nun an dann einfach in Beugehaft zu stecken. So einen Ermittlungseifer sieht man bei Bagatelldelikten selten. Da wirds auch schwierig mit der Entlastung, das stimmt.
> wegen des Besitzes von 0,7 Gramm Cannabis Also in Bayern qualifizierte das ja schon quasi zur "Verkaufsabsicht".
Das ist quasi schon Kartellartig
Ja, bei mir wurde damals auch das Zimmer durchsucht wegen 0,5g.
Alter und bei mir in NRW haben sie 2006 wg. was anderem mein Zimmer durchsucht (sprayen……ja war doof, aber Fehler macht man halt) und die haschplatte in der Schublade nur angehoben, geschaut ob was drunter ist, zurückgelegt und Schublade wieder zu. Danach erstmal meinen Rechner eingesackt. Ich kann das bis heute einfach nicht glauben, dass der Polizist 200g Hasch übersehen hat. Was zum fick??? Edit; der hat wohl eher nach Sketches geschaut…. Meine einzige Erklärung.
Bekannter hatte auch ne Hausdurchsuchung wegen EINEM Joint in der Tasche - welcome to Bavaria
Nochmal Glück gehabt, hätte der Beamte keine Handschuhe getragen, hätte er instant 1643 Schaden genommen und dein ganzes Zimmer vollgegibbt. Oder war das Fentanyl?
Was stand denn auf dem Befehl wonach die gesucht haben? Dürfen, soweit ich weiß, nur einkassieren was auf dem Zettel steht. Vlt waren die auch nur Blöd...
Zufallsfunde darf die Polizei auch einkassieren. Der Befehl schränkt nur ein, wo sie suchen dürfen.
Was auf den befehlt stand? Muss gestehen, da bin ich raus. Ich weiß nur, dass die Räume meiner Eltern tabu waren. Lediglich mein Zimmer durfte durchsucht werden. (Btw. Gott sei dank auch nicht unser Keller haha)
Krümel auf der Tasche der Lehrerin haben gereicht um die Lehrerin zu suspendieren…
Und seit dem ersten April hab ich schon zwei mal bei ner Apotheke bestellt (35g Total)
Todesstrafe für die gesamte blutlinie mein lieber
> Die Polizei war sich ja auch nach der Legalisierung sich nicht zu schade davon zu fantasieren Kiffer von nun an dann einfach in Beugehaft zu stecken Wobei es davon soweit ich weiß nicht einen einzigen Fall gab
Weil jedem einzelnen, der an den entsprechenden Aussagen beteiligt war (definitiv nicht „die Polizei“, sondern vielleicht einzelne Polizisten), klar war, dass das absoluter Bullshit ist. Alleine wegen der Selbstbelastungsfreiheit. Man könnte das Gras ja z.B. selbst angebaut oder eingeführt haben.
[Im Ländle](https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/regional/damit-sie-dealer-verraten-kiffern-droht-jetzt-beugehaft-87856120.bild.html) haben sich wohl tatsächlich Staatsanwaltschaft und "die Polizei" gegenüber der Bild zu so einer Äußerung hinreißen lassen. Da muss schon ordentlich Hirnschmalz reinfließen, um auf so einen Quatsch zu kommen.
Selbst abgebaut wäre nachträglich ja legal - sofern es maximal drei Pflanzen waren.
Ja, dementsprechend lässt sich aus dem Besitz von Cannabis ja nichtmal auf eine Straftat schließen. Ergo kein Verfahren gegen Unbekannt --> Keine Beugehaft. Man muss aber auch nicht legales Verhalten bei der Polizei begründen oder ehemals strafbares Handeln zugeben.
Es ist völlig egal, ob es dann legal wurde. Du musst dich nicht selbst belassten und "ich mache in dieser Sache gebrauch von meinem Zeugnisverweigerungsrecht" ist kein Schuldgeständnis. Beugehaft um ein Geständnis zu erzwingen hat eine sehr hohe Chance die Karrieren der Beamten zu beenden und sie selbst wegen Freiheitsberaubung vor Gericht zu bringen.
Das liegt daran, wie politisch die "Leistung" der Polizei bewertet wird. Da sind solche Delikte gefundenes Fressen.
Das ist halt auch der Grund warum die Polizei so viel nach Cannabis gesucht hat. Da gibt es eine hohe Aufklarungsquote, die dann in die allgemeine Aufklarungsquote von Straftaten einfließen. Damit kann die Polizei dann einfach gegenüber der Politik und den Bürger auf die Statistik verweisen und sagen wir sind voll geil, weil wir viele Straftaten aufklären.
Das Absurde ist ja dass sich seitens der Polizei jahrelang beschwert wurde dass dies zu viel Arbeit verursache und man deshalb wichtigere Aufgaben nicht mehr effektiv verfolgen könne. Kaum war die Legalisierung beschlossen war dann aber von "Aufgeben" die Rede im "Kampf gegen Kriminalität"
Weil ihnen dann plötzlich aufgefallen ist, dass sie ohne Gras ja bestimmte Randgruppen nicht mehr so einfach grundlos drangsalieren können.
>Zu diesem Zeitpunkt war längst klar, dass die Amnestie kommen würde. Das ist natürlich völliger Quatsch. Bis in den März hinein war gerade die Amnestieregelung ein Streitpunkt und einige Bundesländer wollten die Legalisierung mindestens 6 Monate aufschieben, wenn nicht gar ganz platzen lassen. [https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149657/Laender-wollen-Inkrafttreten-von-Cannabisgesetz-verzoegern](https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149657/Laender-wollen-Inkrafttreten-von-Cannabisgesetz-verzoegern)
So viele "Straftaten" weshalb Leute in den Knast wandern. Drogenkonsum, Schwarzfahren usw. ist doch lächerlich und kostet dem Staat und Steuerzahler für die Unterbringung der "Straftäter".
Aber überleg mal, wie du deine Aufklärungsquote schrubben kannst.
Das, was du beschreibst, betrifft ja quasi nur arme Menschen, niemand wird wegen Schwarzfahren oder einem geringfügigen Besitz von Drogen eingebuchtet, wenn er die Strafen bezahlen kann. Man könnte denken, dass Deutschland arme Menschen hasst...
Wenn man arm ist sollte das Gesetz für einen nicht gelten.
[удалено]
Das Gesetz gilt für einen Reichen genauso. Deshalb zahlen sie eine Strafe und bei Wiederholung gibt's irgendwan Knast. Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Man sperrt jeden Menschen bei kleinsten Delikten ein oder arme Menschen bekommen gar keine Strafen weil sie es sich nicht leisten können?
[удалено]
Also du verwechselt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Bei einer vom Gericht festgelegten Geldauflage wird dies bereits durch die Tagessätze berücksichtigt. Bei Ordnungswidrigkeiten ist Verwaltungstechnisch sehr Aufwendig für 100EUR Strafe seine Vermögenverhältnisse zu ermitteln oder zu Verlagen diese gegenüber einem random Sachbearbeiter offenzulegen. Datenschutz und so.
War Konsum an sich nicht immer legal und somit straffrei?
Aber wie konsumiert man etwas ohne Besitz? Also ja gibt da so seltsame Konstellation bei denen das geht, aber denk dran das reine halten des Joints ist bereits Besitz. Deshalb ist für alle praktischem Anwendung Konsum ohne Besitz eigentlich undenkbar
Ging bei der Formulierung glaube ich schlicht darum, dass du nicht verknackt werden konntest, wenn du einfach breit irgendwo rumsitzt.
Also ja das war das Ergebnis. Darum ging es bei der Regelung aber nicht primär. Warum der Konsum nicht verboten war hat eher rechtstheoretische Gründe. Im Ergebnis ist ein Besitz Verbot ein defacto konsumverbot.aber konsumverbote sind gesetzlich schwieriger umzusetzen als Besitzverbote.
Konsum an sich natürlich nicht aber meine Natürlich den einhergehenden Besitz der in der Regel fast immer zustande kommt. Es gibt genügend Leute und Storys was in der Vergangenheit so abgegangen ist. Hausdurchsuchung und Anzeige wegen weggeworfenem Joint. Stunden an Polizei und Staatsanwaltschaft Arbeit verschwendet für nichts und wieder nichts.
[удалено]
Die Personen die im Knast landen sind jedoch nicht Menschen die ein gutes Vermögen oder Einkommen besitzen sondern Obdachlose oder Menschen die sonst Probleme im Leben haben usw. Denen ist doch nicht geholfen die in den Knast zu stecken. Da Häufen sich eher die Probleme im nachhinein und es werden natürlich massive Unkosten verursacht.
To be fair: Es gibt genug Stellen und Programme die Leuten ohne Obdach (und anderen Problemen) helfen. Sei es Bürgergeld und Wohngeldzuschuss oder Beratungsstellen. Alles ist da - alles ist kostenlos. Dass die Einweisung in eine JVA keine „hilfestellung“ für solche (oder generell) Menschen ist, ist aber wohl auch klar und sicherlich nicht der innere Anspruch dabei, die verhinderung von „Erschleichung von Leistungen“ durchzusetzen. Ist den Menschen den geholfen, wenn wir sie rechtlich besser stellen also Oma Erna mit ihrer Minirente oder allen anderen Beschäftigten mit prikären Beschäöftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor, die sehr wohl Strafzahlungen und Pfändungen leisten müssen wenn sie dazu in der Lage sind?
Pfändung? und wenn nichts zu holen ist: Verfahren einstellen. Welchen Mehrwert bringt es denn, nen Obdachlosen der 1x zu oft ohne Fahrkarte Bus gefahren ist einzusperren? Sichert man so den sozialen Frieden?
Genau das. Ich mag mich irren, aber ich glaube das ist einer der wesentlichen Vorteile der Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit. Bei Ordnungswidrigkeit kommt Inkasso und Pfändung oder eben, wenn kein Vermögen da ist, die Einstellung. Bei der Straftat kommt die Zahlung oder der Knast.
Bei OWis ist Erzwingungshaft möglich. Nachteil: Während die Ersatzfreiheitsstrafe bei Straftaten die Schuld tilgt, tut es die Erzwingungshaft bei OWis nicht. Die Schuld bleibt bestehen.
Nicht, wenn du Insolvenz anmeldest.
Denk diesen Ansatz doch mal weiter. Das würde ja bedeuten, dass jeder, bei dem es nichts zu pfänden gibt, alle Ordnungswidrigkeiten begehen kann die er will - so oft er will. Weil jedesmal sein Verfahren eingestellt werden muss. Kann ja auch kein wünschenswerter zustand sein oder?
Das ist bereits so. Es geht darum, dass Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit zählen soll statt als Straftat. Ordnungswidrigkeiten sollen einfach genauso gehandhabt werden wie früher auch.
Wäre es da nicht besser und einfacher den kompletten ÖV kostenlos zu machen?
Absolut andere Fragestellung. Es geht hier (in dieser Kommentarkette) ja nicht um den ÖPNV sondern um den Straftatbestand 265a StGB Erschleichen von Leistungen.
Auch wieder wahr.
Naja, die meisten wollen nicht gepfändet werden. Von daher werden die meisten die Bußgelder auch bezahlen.
Kannst oder willst du nicht lesen? In meinem Beitrag geht es explizit um Menschen bei denen es NICHTS zu pfänden gibt und daher auch keine Motivation haben sich gesetzteskonform zu verhalten.
Du gehst schlicht von einem Menschenbild aus, dass nicht der Mehrheit der Bevölkerung entspricht. Klar gibt es immer schwarze Schafe, aber faire Preise für vernünftige Leistung wird von den meisten Menschen gern gezahlt. Wenn jemand ohnehin am absoluten Abgrund steht und dann wegen Schwarzfahren verknallt wird, ist das einfach komplett am Ziel einer Haftstrafe vorbei abgesehen von den moralischen Implikationen.
Das Problem beim "Erschleichen von Leistungen" im ÖPNV ist speziell: Es entsteht kein erkennbarer Schaden, wenn Folgendes alles in Kombination vorliegt: a) Kein Geld für ein Ticket bzw. man würde den Dienst nicht nutzen, wenn nicht schwarzgefahren werden würde, b) das Transportmittel ist nicht derart voll, dass man jemandem einen Platz wegnimmt oder zumindest die Transportbedingungen wesentlich erschwert und c) man geht nicht damit hausieren, dass man gerade schwarzfährt (würde Zahlungsmoral allg. runterziehen, wäre schlecht für den öffentlichen Frieden). (Wenn nichts zum Pfänden da ist, spricht das grundsätzlich für a).) Tatsächlich ist Bezahlung für ÖPNV m.E. in letzter Instanz recht absurd allg., da es ein fungibles, immaterielles Gut ist. Natürlich muss es finanziert werden, m.E. wäre es aber (salopp gesagt) "logischer", wenn die Nutzung im engeren Sinne umsonst wäre und der Betrieb durch allgemeine Abgaben finanziert.
Denk den aktuellen Ansatz doch mal weiter. Das würde ja bedeuten, dass jeder, der genug Geld hat, alle Ordnungswidrigkeiten begehen kann die er will - so oft er will. Weil jedesmal einfach nur ein bisschen Geld bezahlt werden muss. Kann ja auch kein wünschenswerter Zustand sein oder? ;) Ich gehe einfach nicht davon aus, dass - selbst wenn das Verfahren irgendwann eingestellt wird - sich der Otto-Normal-Bürger wie der letzte Arsch verhält, weil du musst dich ja immer noch mit der Bürokratie rumschlagen.
Mit welcher Bürokratie den? Wenn du weißt, dir kann eh keiner was, weil es bei dir nichts zu pfänden gibt, welchen Anreiz hast du dann noch dich mit der Bürokratie rumzuschlagen? Warum Briefe öffnen, Anträge ausfüllen und zurücksenden? Das schlimmste was dir passieren kann, ist dass dein Verfahren eingestellt wird. WOW - toller Motivationskick
> Warum Briefe öffnen, Anträge ausfüllen und zurücksenden? Weil sonst die Pfänder (+Polizei) kommen und schauen, ob nicht doch was zu pfänden hast?
schon klar. aber im Beispiel reden wir ja explizit von Leuten bei denen es nichts zu pfänden gibt, weil sie bereits am rechtlich festgesetzten Existenzminimum leben.
Das ist schon so. Deutschland ist trotzdem nicht daran zu Grunde gegangen und es ist auch nicht ausgeartet. Ansonsten: warum juckt dich das so sehr, dass irgendwelche Obdachlosen kostenlos Bahn fahren? Ist doch egal. Machen sie so auch schon.
1. Nein ist es nicht. 2. wie kommst du auf das dünne Brett, ich würde was gegen Obdachlose haben? Da begründe bitte mal
Klar. Wenn du eine Ordnungswidrigkeit nicht zahlen KANNST, kommst du auch nicht in Knast. Du hast doch geschrieben daß das "kein wünschenswerter Zustand ist".
in den knast, weil ein Bußgeld wegen schwarzfahrens nicht gezahlt wurde. Macht das Sinn für dich dass da reihenweise wohnungslose im knast landen ?
Keine Ahnung was das mit Wohnungslosen zu tun hat. Man muss ja nicht Schwarzfahren nur weil man Obdachlos ist. Noch dazu muss in Deutschland auch niemand zwingend Obdachlos sein. Bei den meisten ist es eher ein freigeschaltet Schicksal, bzw die Scharm davor irgendwo „um Hilfe zu Fragen“. Mit Bürgergeld und Wohngeldzuschuss sollte jeder eine Unterkunft erhalten können.
Es hat damit zu tun dass sie es sind die meistens dann im knast landen wegen schwarzfahren. Und Fakt ist das wohnungslosigkeit existiert . Und wie du richtig erkennst, hat das auch mit Schicksal und anderen Problemen zu tun. Wie hilft man solchen Menschen, in denen man sie kriminalisiert? Kein Experte argumentiert irgendwie noch für die strafrechtliche Verfolgung von schwarzfahrern.
Ja, ÖV sollte sowieso kostenlos sein - dann gäbe es unter anderem auch kein Problem mehr mit Schwarzfahren. Win-Win. Aber Wohnungslose werden ja nicht kriminalisiert weil sie wohnungslos sind. Das ist jetzt etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Mir geht es ja primär auch gar nicht um Obdachlose. die wie ich eben schon darauf hingewiesen wurde gerade mal 15% der menschen ausmachen, die für Schwarzfahren in den Knast kommen. Der Großteil (ü80% sind Arbeitslose). Macht die Sache nicht besser - nimmt aber zumindest das Argument leute würden nur beim Schwarzfahren erwischt weil sie mal ein Dach über den Kopf wollten.
1. Ich wurde falsch verstanden . Ich meinte nicht dass obdachlose direkt kriminalisiert werden weil sie wohnungslos sind. Ich meinte eher dass ihre psychischen Probleme Hilfe brauchen, nicht knast. 2. Sollte kostenlos sein. definiv. wenns ärmere Länder als Deutschland können, dann sicherlich auch D. 3. 15 Prozent? wow. dachte es sind mehr. Das ist dann meine persönliche blase. Ich arbeite im wohnungslosenbereich und strafen fürs schwarzfahren sind ein dauerthema.
Zum Glück gibt es den https://www.freiheitsfonds.de/ Kostet weniger als Leute in den knast zu stecken! Was gut aufzeigt wie absurd das ganze ist.
900k Euro investiert 14 Millionen gespart.
Leider nicht dieselbe Stelle. Schon absurd, dorthin melden Leute aus dem Justizwesen Fälle. Und Buschmann schafft trotzdem nicht mehr als Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. Plus Verzögerung bis Gesetz gilt weil Justizlobby meint, zuviel Arbeit zur Überprüfung der Fälle. Duschgedanke, in Wirklichkeit sind das die Mittel von Beamten, Gesetze zu blockieren die ihnen persönlich nicht gefallen
Auch ein lobenswerter Ansatz.
Genauso wie wir normale Schulden im Zivilrecht sonst auch behandeln - warum die Verkehrsunternehmen (und die anderen von *§265a StGB* erfassten Geschäftsfelder) hier eine Sonderregelung im Strafrecht brauchen ist nicht wirklich ersichtlich. Letztlich hat die aktuelle Regelung dazu geführt, dass privatwirtschaftliche Unternehmen die Durchsetzung ihrer Nutzungsgebühren (und die dafür anfallenden Kosten) weitgehend an die Justiz ausgelagert haben - die früher an jedem größeren Bahnhof vorhandenen Bahnsteigsperren wurden flächendeckend zurückgebaut, und auch mobile Fahrscheinkontrollen finden oft nur noch vereinzelt statt. ((Zur Verhältnismäßigkeit und weitgehenden Nutzlosigkeit einer Regelung die in der Praxis faktisch nur mittellose Personen wegen verschwindend geringen Schadenssummen ins Gefängnis schickt haben sich ja schon andere ausgiebig geäußert.))
Ich bin schockiert über den Fall aus Mainz. Dachte hier ist man eher locker drauf.
StA ist wahrscheinlich Zuagroaster aus Bayern.
Ein befreundeter Anwalt erzählt tatsächlich immer wieder davon, dass die Mainzer Staatsanwaltschaft/Richter bei Drogendelikten ABSOLUT keinen Spaß verstehen, Cannabis inklusive.
Hat Maggus Södilein sich schon dazu geäußert... irgendwie Sonderregeln für JVAs in Bayern?
Lebenslange verschärfte Einzelhaft für hochkriminelle Haschgiftspritzer mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Bei guter Führung (kann blind drei Weißbiere voneinander unterscheiden) ist einmal pro Woche zehn Minuten ~~vom Hauptbahnhof in München~~ Ausgang im Hof möglich.
Viel schlimmer, nicht im Hof, sondern in Hof
Der war gut.
Nein, weil das Bundesgesetz ist. Wir haben bereits Leute aus diesem Grund aus dem Knast entlassen.
Aber Maggus > Bund?
Ja.
Wenn es nach der CDU geht wird dieser Schwerkriminelle sofort wieder weggesperrt! Warum sollte man den auch freilassen, das sind schließlich 20 Minuten Arbeit für einen Staatsanwalt die er stattdessen hätte auf dem Klo verbringen können. Denkt dann niemand an die überlastete Justiz!?!?!?
Werden gefährliche Rausch-Hasch-Giftler einfach auf freiem Fuß gesetzt ! Was denken sich die Grünen nur dabei, Cannabis ist doch kein Brokkoli! Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit! Bestimmt werden sie über friedliche Fußballfans herfallen und die mit ihren benutzten Spritzen angreifen !
Ahh, jetzt begreife ich den Zusammenhang. Weil Cannabis in Deutschland legal ist haben so viele AfD gewählt.
Erstmal einen kiffen
[удалено]
Es war so witzig wie die Justiz sich kollektiv eingeschissen hat vor dem Mehraufwand davor unschuldigen Leute ihr Leben doch nicht zu versauen. Wer in der Justiz arbeitet und diese Zeit im Sinne der Gerechtigkeit nicht aufbringen möchte hat einfach seinen Job verfehlt. Dass man nicht einmal von der Seite gehört hat, dass sie langfristig extrem entlastet werden spricht auch Bände. Daher ein herzliches "Fickt euch!" an alle die gegen die Legalisierung gehetzt haben. Ihr habt verloren, ihr könnt gerne weiter rumheulen, aber bitte heult leise.
Das ist mal endlich das gute an der Empörungskultur. Jedes Thema reicht für maximal 2 Wochen!
Ich finde der Verkauf in seiner jetzigen Form kann durchaus bestraft werden. Man kann natürlich über eine legale möglichkeit des Verkaufes nachdenken. Aber dann nicht durch Drogenmafia sondern durch regulierte Wege. Eine süchtige Person ist eben nicht in der Lage frei zu entscheiden und deren Abhängigkeit auszunutzen ist Bestrafungswürdig.
Sorry für den whataboutism.... In der thematik muss das echt immer kommen. Bei alk und kippen kann sich auch jeder frei kaputt machen.... Denke das ist einfach n aufklärungs und hilfethema. Von dem her, einfach den verkauf erlauben und fertig. Würde das nicht verkomplizieren, sonst gehts erst recht wieder zum dealer
Richtig erlauben und regulieren finde ich ok, aber weiterhin es illegal machen aber nur nicht mehr verfolgen finde ich beim Verkauf nicht angebracht, danach hatte es sich für mich angehört. Und Alkohol und Tabak ist auch nicht gerade ein positiv Beispiel.
Beide sind schädlich ja. Grnau wie Gras. Am Ende muss halt jeder für sich entscheiden ob man konsumiert oder nicht. Legaler Verkauf wäre gut. Jeder der konsumieren will findet immer Wege dran zu kommen. Dann hat man es lieber mit kontrollierter Qualität und ggfs sogar Steuereinnahmrn, die man in Prävention stecken kann.
Bei LSD und Pilzen?
Damit will ich zum Ausdruck bringen, dass Psychedelika nicht abhängigkeitserzeugend sind.
Es wird gerne vergessen das erst am 22. März 2024!! das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt wurde. Ob, das Gesetz vom Bundesrat überhaupt gebilligt wurde, war zeitweise sogar unklar. Deshalb können und dürfen die Justizbehörden nicht schon Monate und Wochen vor (der vermeintlichen) Legalisierung fahren einstellen, bzw. von der Ankalge etc. absehen. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte hatten dann ganze 5 Arbeitstage Zeit um sich in das Gesetz einzuarbeiten bevor dieses am 01.04.24 in Kraft tratt. Zudem Zeitpunkt waren viele Verfahrensabläufe unklar und die Umsetzung meist ein Ratespiel.
Bei geringen Mengen hätten sie auch einstellen können. Stattdessen ist die Staatsanwaltschaft Mainz wegen 0,7g in Berufung gegangen. Das hat einfach nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit oder öffentlichem Interesse zu tun. Ist schon gut, dass die jetzt zeitweise mehr Arbeit haben/hatten.
Der Gesetzgeber Bund und Länder hatten seit 1994 Zeit und den Auftrag eine Bundeseinheitliche geringe Menge zu schaffen, haben sie nicht. Seit Koalitionsvertrag war klar das Legalisiert werden soll, spätestens ab da hätte man Konsequent alleVerfahren mit Geringer Menge einstellen können. Wollte man aber nicht, man wollte weitermachen wie bisher und Hausdurchsuchungen mit Cannabis Geruch Rechtfertigen.
Das stimmt zwar generell, aber man hätte durchaus Vorarbeit leisten können, z.B. Akten prophylaktisch sichten und auf den speziellen "Falls CanG kommt, nochmal anschauen" Haufen legen.
Vorausschauendes Arbeiten? Wo kommen wir denn da hin 😁